Geschützter Grünbestand "Höhe"

Gemeinderatsbeschluss vom 13. November 2000

Schutzziel des "geschützten Grünbestands Höhe"
   
ist der dauerhafte Erhalt des Flurstücks

  • als Lebensstätte von Pflanzen und Tieren
  • als bedeutender Erholungsraum
  • sowie als wesentlicher Teil einer landschaftlichen Grünverbindung zwischen Bodensee und Hinterland.


Geschützter Grünbestand Höhe nach Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2000

Geschützter Grünbestand Höhe nach Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2000


In der Satzungsvorlage (s.u.), die am 13.11.2000 einstimmig vom damaligen Gemeinderat angenommen wurde, werden die Ziele und Gründe für die Schutzmaßnahme detailliert beschrieben.

   

Die damals formulierten Ziele sind auch heute noch aktuell und durch den fortschreitenden Verlust an naturnahen Grünflächen und Lebensräumen sogar noch dringlicher geworden.

In der Schutzvorschrift wurde berücksichtigt, dass diese Fläche nicht isoliert gesehen werden darf, sondern im Zusammenhang mit den umliegenden naturnahen Flächen und Schutzgebieten eine wichtige Funktion einnimmt.

 Das Schutzgebiet verfolgt mit seiner Lage nahe des Bodenseeufers auch das Ziel, eine "Gürtelbebauung" um den Bodensee zu verhindern. Folglich heißt es im Satzungstext:
 "Eine weitere Siedlungsentwicklung entlang des Bodenseeufers muss ausgeschlossen werden.