Die Streuobstwiese am Mooser Weg – Ein Ausgleich für die Eingriffe des Baugebiets Gräbenen V
Für das Baugebiet „Gräbenen V“ (Bebauungsplan 2005, [1]) südlich des Mooser Wegs waren mehrere Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu sichern und zu erhalten (Eingriffsregelung nach BNatSchG, [2]). Mit dem Verlust der überbauten Wiesen und Streuobstbestände gingen z.B. Lebensräume streng geschützter Arten, wie dem Grün- oder Grauspecht oder auch verschiedener Fledermausarten verloren.
Die Streuobstwiese am Mooser Weg ist eine solche Ausgleichsmaßnahme. Laut der Planunterlagen zu „Gräbenen V“ nimmt diese ausdrücklich eine lokale naturräumliche Funktion wahr [1]:
„Die Baumpflanzungen entlang des Mooser Weges dienen dem Ausgleich für Schutzgüter Boden und Flora/Fauna sowie der Aufwertung des Ortsbildes und der Naherholung sowie der Stärkung der Landschaftsspange “LSG Bodenseeufer – LSG Hungerberg” mit Vernetzungsstrukturen.“
Eine Rodung mit Ersatzpflanzung in einem anderen Bereich würde dieser Vorgabe widersprechen.
Die Funktionsfähigkeit einer Streuobstwiese hängt zudem von ihrem Umfeld ab, weil viele Tierarten eine Kombination verschiedener Lebensräume benötigen. Daher kann diese auch aus naturschutzfachlichen Gründen nicht einfach anderswo hin verlegt werden. Ohnehin würde dies bedeuten, dass die Jahre der bisherigen Entwicklung verloren wären, was für Streuobstwiesen schwerwiegend ist, da diese mehrere Jahrzehnte benötigen, bis sie ihren vollen ökologischen Wert erlangen.
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